Was ist ein Gerichtssachverständiger?

Ein „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ ist eine Person, die …
- in ihrem Fachgebiet umfangreiche Vorkenntnisse und Ausbildungen hat,
- diesbezüglich eine fachliche1 und juristische Prüfung abgelegt hat,
- damit zertifiziert und darauf aufbauend allgemein beeidet ist,
- sich regelmäßig rezertifizieren lässt und
- für die Kenntnis des Standes der Technik und seine Anwendung haften.
Darüber hinaus können Sachverständige auch als Zeugen bzw. als Verfasser von Gutachten von nur einer Partei beauftragt werden. Unabhängig davon, ob von Gericht oder nur einer Partei beauftragt, kommt den Aussagen der Sachverständigen ein hohes Gewicht zu. Insbesondere wenn es sich um allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige handelt, deren Standesregeln vorsehen, dass sie eine neutrale Stellung einnehmen.
Nicht immer streben Streitparteien einen (öffentlichen) Zivilprozess an, oft reicht eine außergerichtliche Einigung, manchmal auch erst kurz vor oder während des Prozesses. Auch hier werden oft externe Sachverständige beigezogen. Diese sollten in der Lage sein, nicht nur eine fachkundige und unabhängige Antwort zu liefern, sondern diese auch aus eindeutigen Tatsachen nachvollziehbar zu folgern. Damit kann der oft schon bestehende Streit zwischen den Experten beider Parteien beendet und der Fokus auf konstruktive Lösungen gelegt werden.
Und natürlich gibt es auch Situationen, wo (noch) gar kein Streit existiert, wo aber dennoch Sachverständige hilfreich sein können: Beispielsweise wenn für anstehende Entscheidungen fachkundige und unabhängige Antworten und Empfehlungen benötigt werden. z. B. im Rahmen von Ausschreibungen, Mergers oder Abnahmen von Software.
Erkenntnisse:
- Die Beauftragung vom Gericht, macht aus einem Sachverständigen einen Gerichtssachverständigen.
- Der Nachweis der Sachkunde muss nicht durch die Zertifizierung zum „Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ erfolgen
- Dennoch macht es in vielen Situationen und nicht nur vor Gericht Sinn, nicht beliebige Sachverständige, sondern allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte zu engagieren
1. entfällt bei Universitätsprofessoren ↩
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